Registrierung von Anbietern und Genehmigern
Hinweise
Registrierung im Verwaltungsportal von FIBS 2 ohne FIBS 1-Zugang
- Wenn Sie Mitarbeiter eines staatlichen Anbieters sind, aber noch keinen persönlichen FIBS 1-Zugang besitzen, dann registrieren Sie sich
zunächst persönlich in FIBS 1 und migrieren frühestens am Folgetag Ihren persönlichen FIBS 1-Zugang nach FIBS 2 ("Migration mit persönlichem Zugang")
-> zur Registrierung in FIBS 1 - Sie sind nicht sicher, ob Sie persönlich in FIBS 1 registriert sind? Überprüfen!
- Wenn Sie Mitarbeiter eines staatlichen Anbieters sind und einen persönlichen FIBS 1-Zugang besitzen, dann registrieren Sie sich durch Klick auf die Schaltfläche "Migration mit persönlichem FIBS 1 - Zugang"
- Wenn Sie Mitarbeiter eines staatlichen Anbieters sind und einen persönlichen FIBS 1-Zugang besitzen, dann gelangen Sie durch Klick auf die Schaltfläche „Registrierung für externe Anbieter in FIBS 2“ zur Anmeldung im Verwaltungsportal von FIBS 2 an.
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Zur Neuregistrierung Ihrer Organisation als externer Anbieter wählen Sie:
- „mit vorhandenen FIBS 2 Zugangsdaten“, wenn Sie bereits Zugangsdaten zu FIBS 2 besitzen.
- ist dies nicht der Fall, dann wählen Sie bitte die Registrierung „neuer Nutzer und neuer externer Anbieter“
Registrierungsverfahren
Persönliche Registrierung mit FIBS 1 - Zugang
Migration mit persönlichem FIBS 1 - Zugang
Registrierung in FIBS 1 vorhandener externer Anbieter in FIBS 2Registrierung für externe Anbieter in FIBS 2
Neuregistrierung für externe Anbietermit vorhandenen FIBS 2 Zugangsdaten neuer Nutzer und neuer externer Anbieter